IDRAS Systems - Innovationen Fahreignung UG (haftungsbeschränkt)
破产程序因资产不足驳回地方法院 Goslar
IT与软件
企业信息
企业名称IDRAS Systems - Innovationen Fahreignung UG (haftungsbeschränkt)
法律形式UG
地址Magdeburger Kamp 4, 38644 Bad Harzburg
联邦州下萨克森
总经理Yvonne Rieger
注册号HRB 204016
地方法院Goslar
行业IT与软件
破产管理人
因资产不足被驳回时不会指定破产管理人。管理层成为清算人;如有债权请直接联系公司。
企业简介
IDRAS Systems 提供与驾驶执照相关的交通心理咨询和培训服务。公司为在交通事件或违规后以及在恢复驾驶执照问题上有需要的驾驶员提供支持。
案件进程
32 IN 32/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der IDRAS Systems - Innovationen Fahreignung UG (haftungsbeschränkt), Magdeburger Kamp 4, 38644 Goslar (AG Braunschweig, HRB 204016), vertr. d.: Yvonne Rieger, (Geschäftsführerin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 25.08.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Goslar eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Goslar an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 25.08.2026
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