IDRAS Systems - Innovationen Fahreignung UG (haftungsbeschränkt)
Procedimiento de insolvenciaDesestimada por falta de masaJuzgado de primera instancia Goslar
IT y software
Datos de la empresa
Nombre de la empresaIDRAS Systems - Innovationen Fahreignung UG (haftungsbeschränkt)
Forma jurídicaUG
DirecciónMagdeburger Kamp 4, 38644 Bad Harzburg
Estado federadoBaja Sajonia
Director generalYvonne Rieger
Número de registroHRB 204016
Juzgado de primera instanciaGoslar
SectorIT y software
Administrador concursal
En caso de desestimación por falta de masa no se nombra administrador concursal. La dirección actúa como liquidador; dirija las reclamaciones directamente a la empresa.
Descripción de la empresa
IDRAS Systems ofrece asesoramiento en psicología del tráfico y programas de…
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32 IN 32/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der IDRAS Systems - Innovationen Fahreignung UG (haftungsbeschränkt), Magdeburger Kamp 4, 38644 Goslar (AG Braunschweig, HRB 204016), vertr. d.: Yvonne Rieger, (Geschäftsführerin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 25.08.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Goslar eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Goslar an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 25.08.2026
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