Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 73/18
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Aachen unter HRB 17459 eingetragenen Wolfgang
Mainzer UG (haftungsbeschränkt), Thomashofstr. 5, 52070 Aachen, gesetzlich
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Mainzer, Hubertusstr. 50,
52068 Aachen
Geschäftszweig: Innenausbau von Immobilien
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 07.08.2018, um 07:13
Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 15.03.2018 bei Gericht eingegangenen
Antrags einer Gläubigerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus, Augustastr.
11, 52070 Aachen, Telefon: 0241/5591310, Fax: 024155913120.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.09.2018 unter Beachtung des
§ 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie
die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft
unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28
Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht
mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO)
entspricht, ist
der 29.10.2018.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei
Gericht einreichen
* zur Person des Insolvenzverwalters,
* zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68
InsO),
* zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von
Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3
InsO),
* zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des
Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 05.10.2018 zur Einsicht der
Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg
92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.401 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung
bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im
Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder
ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu
bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner)
sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen
Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem
Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher
Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde
kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes
erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde
zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben
wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese
nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt
auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem
Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei
weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist
ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige
Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
91 IN 73/18
Amtsgericht Aachen, 07.08.2018