Insolvency proceedingsDismissed for lack of assetsDistrict Court Syke
Construction
Company Data
Company NameTB-Trockenbau-Ganderkesee UG (haftungsbeschränkt)
Legal FormUG
AddressHandelshof 16, 28816 Stuhr
Federal StateLower Saxony
Managing DirectorFrank Stöhr
Register NumberHRB 217518
District CourtSyke
IndustryConstruction
Insolvency Administrator
When the petition is dismissed for lack of assets, no insolvency administrator is appointed. Management becomes the liquidator; address any claims directly to the company.
Company Description
TB-Trockenbau-Ganderkesee UG (haftungsbeschränkt) is a regional drywall company…
15 IN 89/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der TB-Trockenbau-Ganderkesee UG (haftungsbeschränkt), Handelshof 16, 28816 Stuhr (AG Oldenburg, HRB 217518), vertr. d.: Frank Stöhr, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 03.09.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Syke - Insolvenzabteilung-, Dienstgebäude: Amtshof 2, 28857 Syke, Postanschrift: Amtshof 2, 28857 Syke; Postfach 11 65, 28845 Syke einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Syke eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Syke an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Syke, 03.09.2026
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