11 IN 71/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Tann & Zindel GmbH, Kasseler Str. 15, 36217 Ronshausen (AG Bad Hersfeld, HRB 2917), vertr. d.: Tobias Zindel, Bruchmühle 1, 36208 Wildeck, (Geschäftsführer), ist am 02.09.2026 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antragstellers angeordnet worden. Verfügungen des Antragstellers sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Mario Nawroth, c/o MG Insolvenz Rechtsanwalts GmbH, Treppenstraße 12-14, 34117 Kassel, Tel.: 0561/9533480-0, Fax: 0561/9533480-9 bestellt worden.
Die Schuldner des Antragstellers werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch den Antragsteller mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Hersfeld, Dudenstraße 10, 36251 Bad Hersfeld einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Hersfeld, 11.09.2026
Amtsgericht Bad Hersfeld
11.09.2026
- Insolvenzgericht -
11 IN 71/26
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzantragsverfahren
über das Vermögen des
Tann & Zindel GmbH, Kasseler Str. 15, 36217 Ronshausen (AG Bad Hersfeld, HRB 2917),
vertreten durch:
Tobias Zindel, […], (Geschäftsführer),
- Antragsteller -
Der Beschluss vom 11.09.2026, mit dem die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden ist, wird wegen eines offensichtlichen Schreibversehens dahin berichtigt, dass die Anordnung erfolgt ist am 11.09.2026 um 12:00 Uhr (nicht 02.09.2026).
Roth
Richter am Amtsgericht
Case opened
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