Insolvency proceedingsDismissed for lack of assetsDistrict Court Uelzen
Skilled Trades
Company Data
Company NamePaulmann GmbH
Legal FormGmbH
AddressWellendorf 75, 29562 Suhlendorf
Federal StateLower Saxony
Managing DirectorJan Paulmann
Register NumberHRB 204544
District CourtUelzen
IndustrySkilled Trades
Insolvency Administrator
When the petition is dismissed for lack of assets, no insolvency administrator is appointed. Management becomes the liquidator; address any claims directly to the company.
Company Description
Paulmann GmbH in Suhlendorf is a craft business specializing in plumbing,…
7 IN 15/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Paulmann GmbH, Sanitär, Heizung, Klima-u. Gebäudetrocknung, Wellendorf 75, 29562 Suhlendorf, DEUTSCHLAND (AG Lüneburg, HRB 204544), vertr. d.: Jan Paulmann, Wellendorf 75, 29562 Suhlendorf, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 08.09.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Uelzen eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Uelzen an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Uelzen, 08.09.2026
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