Insolvency proceedingsDismissed for lack of assetsDistrict Court Hanau
Construction
Company Data
Company NameOptima Bausanierungsgesellschaft mbH
Legal FormGmbH
AddressWendelinusstraße 17, 63619 Bad Orb
Federal StateHesse
Managing DirectorAlexander Worster
Register NumberHRB 100021
District CourtHanau
IndustryConstruction
Insolvency Administrator
When the petition is dismissed for lack of assets, no insolvency administrator is appointed. Management becomes the liquidator; address any claims directly to the company.
Company Description
Optima Bausanierungsgesellschaft mbH, based in Bad Orb, operates in the…
70 IN 272/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Optima Bausanierungsgesellschaft mbH, Wendelinusstraße 17, 63619 Bad Orb (AG Hanau, HRB 100021), vertr. d.: Alexander Worster, Weinheimer Weg 17, 68623 Lampertheim, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.09.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Antragsteller und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Hanau eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hanau an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 01.09.2026
Case opened
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