Insolvency proceedingsDismissed for lack of assetsDistrict Court Aurich
Real Estate
Company Data
Company NameNORDSEE FINANZ Wohnbau GmbH & Co. KG
Legal FormCoKG
AddressFranekerweg 8A, 26721 Emden
Federal StateLower Saxony
Managing DirectorVolker Büttner
Register NumberHRA 201765
District CourtAurich
IndustryReal Estate
Insolvency Administrator
When the petition is dismissed for lack of assets, no insolvency administrator is appointed. Management becomes the liquidator; address any claims directly to the company.
Company Description
NORDSEE FINANZ Wohnbau GmbH & Co. KG operates in the real estate sector in…
9 IN 120/26: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der NORDSEE FINANZ Wohnbau GmbH & Co. KG, Franekerweg 8A, 26721 Emden (AG Aurich, HRA 201765), vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin NORDSEE FINANZ Wohnbau Verwaltungs GmbH, ebenda, diese vertreten durch ihren Geschäftsführer Volker Büttner, ebenda, ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 31.07.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Amtsgericht Aurich, 31.07.2026
Case opened
Who is this for?
Procurement & Purchasing
Monitor suppliers and business partners. Identify risks before it's too late.
Competitors & Strategists
Identify acquisition targets and secure customer relationships from insolvent competitors.
Lawyers & Law Firms
Find insolvency administrators and counterparties faster with our database.
Media Companies
Be the first to know about insolvencies and create your articles with our real-time data.