Insolvency proceedingsDismissed for lack of assetsDistrict Court Saarbrücken
Business Services
Company Data
Company NameMagnuscom UG (haftungsbeschränkt)
Legal FormUG
AddressLudwigsthaler Straße 23, 66539 Neunkirchen
Federal StateSaarland
Managing DirectorSebastian Fuchs
Register NumberHRB 106483
District CourtSaarbrücken
IndustryBusiness Services
Insolvency Administrator
When the petition is dismissed for lack of assets, no insolvency administrator is appointed. Management becomes the liquidator; address any claims directly to the company.
Company Description
Magnuscom UG (haftungsbeschränkt) provides consulting, planning, sales,…
Amtsgericht Saarbrücken, Ausstenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 106 IN 62/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 106483 eingetragenen Magnuscom UG (haftungsbeschränkt), Ludwigsthaler Straße 23, 66539 Neunkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Fuchs,
ist der am 02.10.2025 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 19.09.2025 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 07.07.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Antragstellerin/dem Antragsteller und, wenn die Abweisung des Antrags nach § 26 InsO erfolgt, der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 1 InsO zu. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Amtsgericht Saarbrücken, 07.07.2026
Case opened
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