K & B Haus- und Gartenpflege UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Insolvency proceedingsDismissed for lack of assetsDistrict Court Bückeburg
Consumer Services
Company Data
Company NameK & B Haus- und Gartenpflege UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Legal FormCoKG
AddressAm Rösehof 9, 31683 Obernkirchen
Federal StateLower Saxony
Managing DirectorDieter Koller
Register NumberHRA 200428
District CourtBückeburg
IndustryConsumer Services
Insolvency Administrator
When the petition is dismissed for lack of assets, no insolvency administrator is appointed. Management becomes the liquidator; address any claims directly to the company.
Company Description
K & B Haus- und Gartenpflege UG (limited liability) & Co. KG provides garden…
47 IN 53/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der K & B Haus- und Gartenpflege UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Am Rösehof 9, 31683 Obernkirchen (AG Stadthagen, HRA 200428), vertr. d.: 1. K & B Haus- und Garten Verwaltungs-UG (haftungsbeschränkt), Am Rösehof 9, 31683 Obernkirchen, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Dieter Koller, Am Flothbachring 57, 31655 Stadthagen, (Geschäftsführer), 1.2. Frank Bär, Gartenstraße 15, 31712 Niedernwöhren, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 15.09.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bückeburg, Herminenstraße 30, 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Bückeburg eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bückeburg an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bückeburg, 15.09.2026
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