Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzabteilung
3 IN 348/19
BESCHLUSS
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma
IceGuerilla Manufaktur GmbH & Co. KG, Bahnhofstraße 14 a, 15848 Beeskow,
vertreten durch die IceGuerilla.de Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die
Geschäftsführer Monika und Ralf Schulze
(Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder), HRA 3515 FF)
wird auf den am 16.10.2019 bei Gericht eingegangenen Antrag wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.12.2019 um 09:00 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet.
Rechtsanwalt Christian Otto
Düsseldorfer Straße 38
10707 Berlin
wird zum Insolvenzverwalter bestellt.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr Vermögen, das ihr zur Zeit der
Eröffnung zusteht und das während des Verfahrens erlangt wird, verboten. Das
Verwaltungs- und Verfügungsrecht geht auf den ernannten Insolvenzverwalter
über.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.01.2020 unter Beachtung des
§ 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter in 2facher Ausfertigung anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie
die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft
unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28
Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern nur noch an den
Insolvenzverwalter.
Die Forderungsanmeldungen liegen ab 27.01.2020 in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichtes zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Durchführung der Gläubigerversammlung und die Prüfung der angemeldeten
Forderungen im mündlichen Verfahren wird angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des
Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO) beschlossen
wird und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am 26. Februar
2020 um 10:00 Uhr.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über:
- die Person des Insolvenzverwalters
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- die Hinterlegungsstelle und die Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von
Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO)
Ferner ist über folgende besonders bedeutsame Rechtshandlungen des
Insolvenzverwalters zu beschließen (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des
Warenlagers im Ganzen
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand
Der Termin findet statt im Gebäude des Amtsgerichts Frankfurt (Oder), Müllroser
Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder), Saal 301.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil
(Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 S. 3 InsO).
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das
Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Absatz 3 Satz 3 InsO).
Auf eingereichten Titeln werden Vermerke über die Feststellung nur auf Antrag
angebracht.
Vertreter von Gläubigern haben ihre Vollmachten einzureichen oder spätestens im
Termin vorzulegen.
Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die Zustellung
des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen. Ausgenommen
hiervon ist die Zustellung an die Schuldnerin, welche durch das
Insolvenzgericht erfolgt.
Bekanntmachungen des Insolvenzgerichts erfolgen ausschließlich unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die Veröffentlichung der Daten aus dem
Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Insolvenzverfahrens gelöscht.
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben.
Die sofortige Beschwerde ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim
Amtsgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder)
einzulegen. Die Frist
beginnt mit der Zustellung des Beschlusses. Für den Fall der öffentlichen
Bekanntmachung des Beschlusses beginnt die Frist sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder durch
Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes Frankfurt (Oder)
eingelegt. Die schriftliche Form wird auch durch Einreichung einer
Beschwerdeschrift per Telefax oder als elektronisches Dokument mit einer
qualifizierten Signatur nach dem Signaturgesetz gewahrt. Die Beschwerdeschrift
muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung
enthalten, dass gegen die Entscheidung Beschwerde eingelegt werde.
Die Beschwerde soll begründet werden. Die Gerichtssprache ist deutsch.
Frankfurt (Oder), den 01. Dezember 2019
Saße
Richterin am Amtsgericht
Case opened
Who is this for?
Procurement & Purchasing
Monitor suppliers and business partners. Identify risks before it's too late.
Competitors & Strategists
Identify acquisition targets and secure customer relationships from insolvent competitors.
Lawyers & Law Firms
Find insolvency administrators and counterparties faster with our database.
Media Companies
Be the first to know about insolvencies and create your articles with our real-time data.