Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 57/18
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRA 1749 eingetragenen
Franz Pütz & Sohn GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Hermann-Hollerith-Str. 7,
52249 Eschweiler, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende
Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 2254
eingetragene Geschäftsführung Franz Pütz & Sohn GmbH, Hermann-Hollerith-Str. 7,
52249 Eschweiler, diese vertreten durch den Geschäftsführer Nikola Ivic,
Hermann-Hollerith-Str.7, 52249 Eschweiler
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 21.02.2019, um 09:45
Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 12.03.2018 bei Gericht eingegangenen
Antrags einer Gläubigerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Andreas Schmitz, Krefelder
Straße 153, 52070 Aachen, Telefon: 024118296826, Fax: 024151564331.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 01.04.2019 unter Beachtung des
§ 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie
die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft
unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28
Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht
mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des
Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird
(Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
(Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 30.04.2019, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, 1.
Etage, Sitzungssaal D 1.409.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters,
* die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68
InsO),
* die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3
InsO),
* die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld,
Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
Zustimmung zur Veräußerung der im Eigentum der Schuldnerin stehenden Anlagen
(Kabelnetze des NE3a einschließlich der Breitband-Verteilanlagen und der NE4),
die sich in den zum 01.03.2018 nicht übertragenen Wohngebäuden befinden, zu
einem Kaufpreis in Höhe von 83.300 EUR (brutto) an die Net Aachen GmbH, Grüner
Weg 100, 52070 Aachen
Zustimmung zur Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung von
Rechtsstreitigkeiten zur Verfolgung von Anfechtungs- und Haftungsansprüchen
gegen den Geschäftsführer.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil
(Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens
ab dem 10.04.2019 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.401
niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu
bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner)
sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen
Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem
Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher
Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde
kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes
erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht
Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch
die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der
frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses
sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss
eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die
elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss
für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der
verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß §
130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere
Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
93 IN 57/18
Amtsgericht Aachen, 21.02.2019