Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 153/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 17594 eingetragenen Felixmann Bau GmbH, Maraner Weg 4, 45881 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Selmir Hadrovic, […]
Geschäftszweig: Ausführung von Mauerwerks- und Betonarbeiten
sind die am 23.07.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 06.08.2026 aufgehoben worden.
Die Verfügungsbefugnis der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Tanja Bückmann über das von ihr verwaltete schuldnerische Vermögen bleibt bestehen, soweit sie zur Erfüllung ihrer Pflichten nach § 25 Abs. 2 InsO erforderlich ist.
167 IN 153/26
Amtsgericht Essen, 06.08.2026
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 153/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 17594 eingetragenen Felixmann Bau GmbH, Maraner Weg 4, 45881 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Selmir Hadrovic, […]
Geschäftszweig: Ausführung von Mauerwerks- und Betonarbeiten
ist am 23.07.2026, um 12:35 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Tanja Bückmann, Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
167 IN 153/26
Amtsgericht Essen, 23.07.2026
Case opened
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