Insolvency proceedingsDismissed for lack of assetsDistrict Court Wilhelmshaven
IT & Software
Company Data
Company NameFederspiel Software UG (haftungsbeschränkt)
Legal FormUG
AddressBuhnenstr. 6, 26386 Wilhelmshaven
Federal StateLower Saxony
Managing DirectorFlorian Federspiel
Register NumberHRB 220530
District CourtWilhelmshaven
IndustryIT & Software
Insolvency Administrator
When the petition is dismissed for lack of assets, no insolvency administrator is appointed. Management becomes the liquidator; address any claims directly to the company.
Company Description
Federspiel Software UG (haftungsbeschränkt) is an IT company based in…
10 IN 45/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Federspiel Software UG (haftungsbeschränkt), Buhnenstr. 6, 26386 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRB 220530), vertr. d.: Florian Federspiel, Buhnenstr. 6, 26386 Wilhelmshaven, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 28.07.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht -, Marktstr. 15-17, 26382 Wilhelmshaven, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1271238294276-000214496, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 28.07.2026
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