Insolvency proceedingsDismissed for lack of assetsDistrict Court Marburg
Construction
Company Data
Company NameDavidBau UG (haftungsbeschränkt)
Legal FormUG
AddressHangstraße 16, 35216 Biedenkopf
Federal StateHesse
Managing DirectorDavid Kovacs
Register NumberHRB 8484
District CourtMarburg
IndustryConstruction
Insolvency Administrator
When the petition is dismissed for lack of assets, no insolvency administrator is appointed. Management becomes the liquidator; address any claims directly to the company.
Company Description
DavidBau UG is a family-run construction company based in Biedenkopf. The…
22 IN 133/26 (28): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des DavidBau UG (haftungsbeschränkt), Hangstraße 16, 35216 Biedenkopf (AG Marburg , HRB 8484), vertr. d.: David Kovacs, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 04.11.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und dem Antragsteller mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Marburg eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Marburg an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Marburg, 04.11.2026
Case opened
Who is this for?
Procurement & Purchasing
Monitor suppliers and business partners. Identify risks before it's too late.
Competitors & Strategists
Identify acquisition targets and secure customer relationships from insolvent competitors.
Lawyers & Law Firms
Find insolvency administrators and counterparties faster with our database.
Media Companies
Be the first to know about insolvencies and create your articles with our real-time data.