Insolvency proceedingsDismissed for lack of assetsDistrict Court Neustadt an der Weinstraße
IT & Software
Company Data
Company NameAUPRO Automatisierung und Prozesstechnik GmbH
Legal FormGmbH
AddressRaiffeisenstr. 18, 67152 Ruppertsberg
Federal StateRhineland-Palatinate
Managing DirectorAndreas Friedrich Benz
Register NumberHRB 62832
District CourtNeustadt an der Weinstraße
IndustryIT & Software
Insolvency Administrator
When the petition is dismissed for lack of assets, no insolvency administrator is appointed. Management becomes the liquidator; address any claims directly to the company.
Company Description
AUPRO Automatisierung und Prozesstechnik GmbH develops and implements…
1 IN 101/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AUPRO Automatisierung und Prozesstechnik GmbH, Raiffeisenstr. 18, 67152 Ruppertsberg (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 62832), vertr. d.: 1. Andreas Friedrich Benz, 67152 Ruppertsberg, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Wolfgang Taudte, 2. Klaus-Peter Hornung, Schillerstraße 24, 67307 Göllheim, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 27.08.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr. eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr. an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 27.08.2026
Case opened
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