Zetzmann UG (haftungsbeschränkt) 是一家位于埃森的从事建筑和屋顶工艺的公司。公司为私人和商业客户提供屋面覆盖、屋顶结构以及与建筑相关的手工艺服务。 und weitere wichtige Informationen über das Unternehmen, die Geschäftstätigkeit und den aktuellen Stand des Verfahrens.
Das Unternehmen wurde gegründet und ist seitdem in der Branche tätig. Die Gesellschaft beschäftigt Mitarbeiter an verschiedenen Standorten in Deutschland. Zu den Hauptgeschäftsfeldern gehören diverse Dienstleistungen und Produkte für Kunden aus unterschiedlichen Branchen. Die wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre zeigt verschiedene Trends.
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 191/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 35753 eingetragenen Zetzmann UG (haftungsbeschränkt), Feldwiese 31, 45327 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Justin-Lee Dominic Zetzmann, Feldwiese 31, 45327 Essen
Geschäftszweig: Die Erbringung von Bedachungsarbeiten und alle damit im Zusammenhang stehenen Tätigkeiten
ist am 02.09.2026, um 11:38 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Sabine Liebig, Haumannplatz 9, 45131 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
167 IN 191/26
Amtsgericht Essen, 02.09.2026