Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 90/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der WBD Gleisbausicherung UG (haftungsbeschränkt), Am Vietshof 2-4, 46236 Bottrop, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Asar Can, […] und Herrn Gürsan Özdemir, Wortmannstraße 36, 46238 Bottrop
ist am 27.10.2026, um 09:16 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Tanja Bückmann, Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
161 IN 90/26
Amtsgericht Essen, 27.10.2026