Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 47/18
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 7892 eingetragenen Vogt
Reisedienst GmbH, Arminstraße 65a, 32756 Detmold, gesetzlich vertreten durch
den Geschäftsführer Herrn Markus Vogt, […]
Geschäftszweig: Durchführung von Reise- und Linienverkehr sowie Reparatur und
Handel von Fahrzeugen aller Art
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 26.07.2018, um 08:40
Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 06.03.2018 bei Gericht eingegangener
Anträge von zwei Gläubigerinnen .
Zugleich werden die Verfahren 10 IN 47/18 und 10 IN 94/18 unter Führung des
zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Stefan Meyer, Ostertorstr. 7,
32312 Lübbecke.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.08.2018 unter Beachtung des
§ 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.Die Gläubiger werden
aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht
mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO
verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 25.09.2018.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei
Gericht einreichen
* zur Person des Insolvenzverwalters,
* zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
* zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld,
Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3
InsO),
* zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab
dem 05.09.2018 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 211
niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung
bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im
Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder
ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu
bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner)
sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen
Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem
Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold schriftlich in
deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die
Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht
Detmold eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch
die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der
frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses
sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss
eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
10 IN 47/18
Amtsgericht Detmold, 26.07.2018