Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 347/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRA 15695 eingetragenen TGA Jansen GmbH & Co. KG, Lortzingstr. 29, 50354 Hürth, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 81382 eingetragene Manfred Jansen Verwaltung GmbH, Lortzingstr. 29, 50354 Hürth, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Jansen, […],
ist am 02.09.2026, um 15:23 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Joscha Stothfang, An der Hasenkaule 10, 50354 Hürth bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70k IN 347/26
Amtsgericht Köln, 02.09.2026