Geschäfts-Nr.: 3 IN 57/20
Am 02.06.2020 um 10:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das
Vermögen der TARGET Service GmbH, Bosenheimer Str. 204, 55543 Bad Kreuznach (AG
Bad Kreuznach, HRB 23112), vertr. d.: Aydan Hadzhihyusein, Viktoriastr. 8,
55543 Bad Kreuznach, (Geschäftsführer),
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Normen Zerfaß, Lessingstr. 56, 55543 Bad Kreuznach, Tel.: 0671/
79606106, Fax: 0671/ 79606113
.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und
unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis:
05.08.2020.
b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie
an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der
Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber d. Schuldner/in haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an d. Schuldner/in sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht wird bestimmt
auf den 26.08.2020.
Bis zu diesem Termin kann die Tabelle auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
-Insolvenzgericht- Bad Kreuznach von 9.00 bis 12.00 Uhr eingesehen werden.
Im angeordneten schriftlichen Verfahren können Widersprüche gegen die
Feststellung einer Forderung schriftlich eingelegt werden. Der Widerspruch muss
enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich
gegen Grund, Betrag und Rang wendet.
Nach Ablauf der Frist gilt die jeweilige Forderung als festgestellt, falls kein
Insolvenzgläubiger oder der Insolvenzverwalter die Forderung bestreitet.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht
benachrichtigt.
Anträge über die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66, 68, 100, 149, 157, 160,
162, 207, 271 InsO bezeichneten Angelegenheiten können im angeordneten
schriftlichen Verfahren ebenfalls bis zum Ablauf der genannten Frist
eingereicht werden.
Hinweis: Die vorgeschriebenen Veröffentlichungen erfolgen im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann in
der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Insolvenzeröffnung kann von dem Schuldner, dem
Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit
von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden
Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist
innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei Amtsgericht Bad Kreuznach
-Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, den 03.06.2020.