Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 82 IN 51/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 16204 eingetragenen Smartrepaircenter Münster GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 5, 48157 Münster, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ulrich Schröder, […] und Herrn Daniel Schröder, Jochen-Klepper-Straße 27 a, 48167 Münster
ist am 31.08.2026, um 10:30 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Frank Stanitzke, Am Schölerberg 9, 49082 Osnabrück bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
82 IN 51/26
Amtsgericht Münster, 31.08.2026