Skin Lounge Dortmund UG (haftungsbeschränkt) 在多特蒙德的 Westenhellweg 经营一家美容工作室,专注于皮肤护理和永久脱毛。该公司为终端客户提供多种美容服务,主要面向希望获得专业皮肤护理的顾客。 und weitere wichtige Informationen über das Unternehmen, die Geschäftstätigkeit und den aktuellen Stand des Verfahrens.
Das Unternehmen wurde gegründet und ist seitdem in der Branche tätig. Die Gesellschaft beschäftigt Mitarbeiter an verschiedenen Standorten in Deutschland. Zu den Hauptgeschäftsfeldern gehören diverse Dienstleistungen und Produkte für Kunden aus unterschiedlichen Branchen. Die wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre zeigt verschiedene Trends.
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 257 IN 96/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 30954 eingetragenen Skin Lounge Dortmund UG (haftungsbeschränkt), Westenhellweg 52, 44137 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Gülcan Ayyildiz, Waltroper Str. 7, 44536 Lünen
Geschäftszweig: die Durchführung von Körperhaarentfernung und die Erbringung kosmetischer Dienstleistungen aller Art sowie der Handel mit Kosmetik und verwandten Produkten am Standort Dortmund.
ist am 19.08.2026, um 11:10 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Königswall 21, 44137 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
257 IN 96/26
Amtsgericht Dortmund, 19.08.2026