Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 27/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 114825 eingetragenen Seraph IT GmbH, Am Frankenturm 5, 50667 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Georgij Boguslawskij, […]
Geschäftszweig: die Erbringung von IT-Dienstleistungen und IT-Beratungsdienstleistungen, insbesondere z. B. Installationen, Wartung sowie Pflege von Software und Hardware,
ist am 09.10.2026, um 12:02 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Jochen Müller, Gerichtstraße 8, 51379 Leverkusen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70k IN 27/26
Amtsgericht Köln, 09.10.2026