Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1632/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 39045 eingetragenen SEEKBAU GmbH, Schmale Gasse 11, 47051 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Andrii Bak, Adolf-Reichwein-Straße 13 , 51377 Leverkusen und Herrn Sergej Kogut, Loewestraße 2 , 40724 Hilden
ist am 10.09.2026, um 14:29 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Andreas Röpke, Zum Portsmouthplatz 6, 47051 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
620 IN 1632/26
Amtsgericht Duisburg, 10.09.2026