Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532 IN 1365/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der OneCrowd GmbH, Käthe-Kollwitz-Ufer 79, 01309 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 27608
vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Flinspach
vertreten durch den Geschäftsführer Robert Gleibs
- wurde am 23.07.2026 um 10.21 Uhr Dr. Christian Heintze, Fabrikstraße 13A, 01159 Dresden, Email geschäftlich [email protected], Website www.bbl-law.com, Telefax 0351 482916 29, Telefon geschäftlich 0351 482916 0 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.