Die Motivitas Fitness GmbH 在 Kleinblittersdorf 的 Saarland Thermen Resort 经营一家健身、健康与养生中心。公司在大面积场地提供训练设施、健康服务和桑拿设施,面向注重健身与健康的客户以及注重预防保健的顾客。 und weitere wichtige Informationen über das Unternehmen, die Geschäftstätigkeit und den aktuellen Stand des Verfahrens.
Das Unternehmen wurde gegründet und ist seitdem in der Branche tätig. Die Gesellschaft beschäftigt Mitarbeiter an verschiedenen Standorten in Deutschland. Zu den Hauptgeschäftsfeldern gehören diverse Dienstleistungen und Produkte für Kunden aus unterschiedlichen Branchen. Die wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre zeigt verschiedene Trends.
Amtsgericht Saarbrücken, Ausstenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 63 IN 45/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 100545 eingetragenen Motivitas Fitness GmbH, Zum Bergwald 3, 66271 Kleinblittersdorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Frank Vogelgesang, und Herrn Mike Schommer,
ist der am 02.07.2026 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 02.07.2026 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 04.09.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Gegen diesen Beschluss steht der Antragstellerin/dem Antragsteller und, wenn die Abweisung des Antrags nach § 26 InsO erfolgt, der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 1 InsO zu. Sie steht jedem
zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Amtsgericht Saarbrücken, 04.09.2026