Meta Personalservice & Logistik GmbH 是一家提供人力与物流服务的公司,专注于劳务派遣。公司为物流领域的客户提供仓储作业、拣货、包装/组装以及集装箱的装卸等服务。 und weitere wichtige Informationen über das Unternehmen, die Geschäftstätigkeit und den aktuellen Stand des Verfahrens.
Das Unternehmen wurde gegründet und ist seitdem in der Branche tätig. Die Gesellschaft beschäftigt Mitarbeiter an verschiedenen Standorten in Deutschland. Zu den Hauptgeschäftsfeldern gehören diverse Dienstleistungen und Produkte für Kunden aus unterschiedlichen Branchen. Die wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre zeigt verschiedene Trends.
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 34 IN 22/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 22850 eingetragenen Meta Personalservice & Logistik GmbH, Madrider Str. 2, 41069 Mönchengladbach, vertreten durch den Geschäftsführer Jahjaev Turpal,
sind die am 24.06.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 07.07.2026 aufgehoben worden.
34 IN 22/26
Amtsgericht Mönchengladbach, 07.07.2026
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 34 IN 22/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 22850 eingetragenen Meta Personalservice & Logistik GmbH, Madrider Str. 2, 41069 Mönchengladbach, vertreten durch den Geschäftsführer Jahjaev Turpal,
ist am 24.06.2026, um 13:11 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Stefan Sprinz, Madrider Straße 25, 41069 Mönchengladbach bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Dies gilt nicht für Maßnahmen mit dem Ziel der Abnahme der Vermögensauskunft.
34 IN 22/26
Amtsgericht Mönchengladbach, 24.06.2026