In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens über das Vermögen der Makro Abholmarkt GmbH, Andernacher Straße 158, 56070 Koblenz (AG Köln, HRB 122968),
vertreten durch:
Rojhilat Sayinbatur, (Geschäftsführer), wird heute, am 29.10.2026 um 10:02 Uhr mit sofortiger Wirkung gemäß § 21 Abs. 2 InsO der Schuldnerin allgemein verboten, Gegenstände ihres Vermögens zu veräußern oder sonst über sie zu verfügen (Allgemeines Veräußerungsverbot). Unter dieses Verbot fällt auch die Einziehung von Außenständen.
56068 Koblenz, 29.10.2026
Das Amtsgericht - Abt. 21
21 IN 250/26