Geschäfts-Nr.: 9 IN 1158/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der KlosterGut Holding GmbH, Claus-Kroencke-Straße 7, 64579 Gernsheim (AG Darmstadt, HRB 102999), vertr. d.: 1. Carmen Andrea Geldenbott, (Geschäftsführerin), 2. Jirko Simon Stiller, (Geschäftsführer), ist am 05.11.2026 um 12:35 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Arno Wolf, c/o WOLF & COLLEGEN Rechtsanwälte, Kaiser-Friedrich-Promenade 30, 61348 Bad Homburg, Tel.: 06172/17928-50, Fax: 06172/17928-99 bestellt worden.
Den Schuldnern des Schuldners wurde verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Schuldner des Schuldners werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Amtsgericht Darmstadt, 05.11.2026