Hille Energiesysteme GmbH & Co. KG 提供能源咨询、电气安装和光伏解决方案。该公司还从事 LED 技术和客户服务,总部位于 Horstmar。 und weitere wichtige Informationen über das Unternehmen, die Geschäftstätigkeit und den aktuellen Stand des Verfahrens.
Das Unternehmen wurde gegründet und ist seitdem in der Branche tätig. Die Gesellschaft beschäftigt Mitarbeiter an verschiedenen Standorten in Deutschland. Zu den Hauptgeschäftsfeldern gehören diverse Dienstleistungen und Produkte für Kunden aus unterschiedlichen Branchen. Die wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre zeigt verschiedene Trends.
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 78 IN 37/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRA 6848 eingetragenen Hille Energiesysteme GmbH & Co. KG, Im Gewerbegebiet 26, 48612 Horstmar, gesetzlich vertreten durch die gesetzlicher Vertreterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 10748 eingetragene Hille Energiesysteme Beteiligungs GmbH, Im Gewerbegebiet 26, 48612 Horstmar, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tom Schmidt, Im Gewerbegebiet 26, 48612 Horstmar,
ist am 24.06.2026, um 11:43 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Martin Gehlen, Hafenweg 19 , 48155 Münster bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
78 IN 37/26
Amtsgericht Münster, 24.06.2026