Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 50 IN 132/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrn Maik Daniel Kornalewski, geboren am 14.09.1971, Bielefelder Str. 204, 32758 Detmold, handelnd unter der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRA 4789 eingetragenen Firma Gartenbaumschule Krämer, Inh. Maik Kornalewski e.K.
ist am 07.08.2026, um 11:11 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Stefanie Breitenströter-Brüggemann, Bielefelder Straße 8, 32756 Detmold bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
50 IN 132/26
Amtsgericht Detmold, 07.08.2026