3 IN 88/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Friedrich Huttel GmbH, Bahnhofstraße 67a, 35630 Ehringshausen (AG Wetzlar, HRB 7915), vertr. d.: 1. Markus Reckert, Am Eichelberg 4b, 35745 Herborn, (Geschäftsführer), ist der Insolvenzantrag mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse abgewiesen worden. Das Verfügungsverbot und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 24.07.2026 sind ebenfalls aufgehoben worden.
Amtsgericht Wetzlar, 25.08.2026
3 IN 88/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Friedrich Huttel GmbH, Bahnhofstraße 67a, 35630 Ehringshausen (AG Wetzlar, HRB 7915), vertr. d.: 1. Markus Reckert, Am Eichelberg 43, 35745 Herborn, (Geschäftsführer), ist am 24.07.2026 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sven O. Krakow, Im Amtmann 15, 35578 Wetzlar, Tel.: 06441/20431-0, Fax: 06441/20431-20, E-Mail: [email protected], Internet: www.sbk-insolvenz.de bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wetzlar eingesehen werden.
Amtsgericht Wetzlar, 24.07.2026