eTASK Immobilien Software GmbH 开发并销售用于物业管理和设施管理的专业软件。公司提供面向 CAFM、BIM 和会议室预订的模块化解决方案,以及建筑运营中的其他数字化流程。 und weitere wichtige Informationen über das Unternehmen, die Geschäftstätigkeit und den aktuellen Stand des Verfahrens.
Das Unternehmen wurde gegründet und ist seitdem in der Branche tätig. Die Gesellschaft beschäftigt Mitarbeiter an verschiedenen Standorten in Deutschland. Zu den Hauptgeschäftsfeldern gehören diverse Dienstleistungen und Produkte für Kunden aus unterschiedlichen Branchen. Die wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre zeigt verschiedene Trends.
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 136/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 34203 eingetragenen eTASK Immobilien Software GmbH, Am Bahnhof 132, 51147 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Patricia Aengenvoort, Am Bahnhof 132, 51147 Köln und Herrn Klaus Aengenvoort, Am Bahnhof 132, 51147 Köln
Geschäftszweig: die Entwicklung und Vermarktung von Immobilienmanagement-Software sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
ist am 01.07.2026, um 12:02 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt André Dobiey, Sachsenring 69, 50677 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
70c IN 136/26
Amtsgericht Köln, 01.07.2026