Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 210/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 55347 eingetragenen DOM Digital Online Media GmbH, Bismarckstr. 60, 50672 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Herwig Bertelmann, […], Herrn Markus Schulte, Bismarckstr. 60, 50672 Köln und Herrn Ella Müller-Baum, Bismarckstr. 60, 50672 Köln
Geschäftszweig: die Erstellung, Vermarktung und Vermittlung integrierter IT- und Kommunikationslösungen, interaktives Marketing und Promotion
ist am 12.10.2026, um 11:30 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt André Dobiey, Sachsenring 69, 50677 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
70c IN 210/26
Amtsgericht Köln, 12.10.2026