Az.: 8 IN 290/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DEROX GmbH, Werner-Heisenberg-Str. 2A, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 56775), vertr. d.: Leonardo Nedic, Ferdinand-Porsche-Ring 8, 63110 Rodgau, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), ist am 08.10.2026 gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Fatma Kreft, c/o Prof. Schmidt, Grünewald und Partner mbB, Hahnstraße 68-70, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069-900192060, Fax: 069-900192089, E-Mail: [email protected] bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 08.10.2026