Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 2384/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB9602 eingetragenen Collico Verpackungslogistik und Service GmbH, Zum Eisenhammer 11, 46049 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Rudolf Köhler, […]
ist am 05.10.2026, um 14:16 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Sarah Wolf, Schifferstr. 166, 47059 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
620 IN 2384/26
Amtsgericht Duisburg, 05.10.2026