Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 623/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 214799 B eingetragenen CarbonHeat GmbH, Meisenstr. 94, 33607 Bielefeld, frühere Anschrift: Johann-Hittorf-Straße 8, 12489 Berlin,, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Friedrich-Wilhelm Büscher,
Geschäftszweig: Die Entwicklung, die Produktion sowie der Vertrieb von innovativen Heiz- und Heizsteuerungstechnologien
ist am 20.08.2026, um 15:58 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus Schmidt, Gerichtstraße 3, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 623/26
Amtsgericht Bielefeld, 20.08.2026