Die BKI Beratungsgesellschaft für kommunale Infrastruktur mbH 是一家为市政基础设施项目提供工程服务的公司。该公司为公共委托方提供关于公共服务设施的规划、开发与运营方面的咨询,重点涉及环境保护、土木工程和交通领域。 und weitere wichtige Informationen über das Unternehmen, die Geschäftstätigkeit und den aktuellen Stand des Verfahrens.
Das Unternehmen wurde gegründet und ist seitdem in der Branche tätig. Die Gesellschaft beschäftigt Mitarbeiter an verschiedenen Standorten in Deutschland. Zu den Hauptgeschäftsfeldern gehören diverse Dienstleistungen und Produkte für Kunden aus unterschiedlichen Branchen. Die wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre zeigt verschiedene Trends.
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 197/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 12760 eingetragenen BKI Beratungsgesellschaft für kommunale Infrastruktur mbH, Jülicher Sraße 318-320, 52070 Aachen, früherer Name: Beratung öffentlicher Planungs- und Aufgabenträger bei der Entwicklung, Einrichtung und beim Betrieb von öffentlichen Daseinsvorsorge u.a., gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Friederike Belinda Maria Schweer,
ist am 23.07.2026, um 10:44 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Andreas Schmitz, Krefelder Straße 153, 52070 Aachen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
91 IN 197/26
Amtsgericht Aachen, 23.07.2026