Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 19 IN 61/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Automobile BTS GbR, Jacobastraße 115, 41836 Hückelhoven, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafter Herrn Waleri Schmidt, Unterbrucher Straße 2b, 52525 Heinsberg und Herrn Ramils Talibovs, Leo-Corsten-Str. 1, 52525 Heinsberg
ist am 25.08.2026, um 10:51 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann, Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Dies gilt nicht für Maßnahmen mit dem Ziel der Abnahme der Vermögensauskunft.
19 IN 61/26
Amtsgericht Mönchengladbach, 25.08.2026