Agrar-Energie-Gesellschaft Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH
破产程序因资产不足驳回地方法院 Münster (Westfalen)
能源
企业信息
企业名称Agrar-Energie-Gesellschaft Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH
法律形式Andere
地址Hauernweg 17, 48496 Hopsten
联邦州北莱茵-威斯特法伦
总经理Heinrich Lambrecht-Speller
注册号HRB 5982
地方法院Münster (Westfalen)
行业能源
破产管理人
因资产不足被驳回时不会指定破产管理人。管理层成为清算人;如有债权请直接联系公司。
企业简介
Die Agrar-Energie-Gesellschaft Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH 是一家与位于 Hopsten 的沼气和能源生产设施相关的投资与管理公司。该公司作为运营实体 Agrar-Energie-Gesellschaft mbH & Co. KG 的无限责任合伙人,支持以农业为基础的可再生能源生产。 und weitere wichtige Informationen über das Unternehmen, die Geschäftstätigkeit und den aktuellen Stand des Verfahrens.
Das Unternehmen wurde gegründet und ist seitdem in der Branche tätig. Die Gesellschaft beschäftigt Mitarbeiter an verschiedenen Standorten in Deutschland. Zu den Hauptgeschäftsfeldern gehören diverse Dienstleistungen und Produkte für Kunden aus unterschiedlichen Branchen. Die wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre zeigt verschiedene Trends.
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 83 IN 29/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 5982 eingetragenen Agrar-Energie-Gesellschaft Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH, Hauernweg 17, 48496 Hopsten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heinrich Lambrecht-Speller, Hauernweg 17, 48496 Hopsten
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte MÖNIG Wirtschaftskanzlei, Schorlemerstraße 26, 48143 Münster
wird der am 13.11.2025 eingegangene Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen mangels Masse abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.
Gründe:
Die Entscheidung beruht auf § 26 Abs. 1 InsO. Nach den Feststellungen des Gerichts liegt bei der Schuldnerin zwar ein Eröffnungsgrund vor, doch wird das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen, um nach der Eröffnung die Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 54 InsO) zu decken.
Dies ergibt sich insbesondere aus dem schriftlichen Gutachten des vom Gericht beauftragten Sachverständigen Rechtsanwalt Holger Domeyer, Kirchstraße 36, 48282 Emsdetten vom 29.07.2026.
Ein ausreichender Kostenvorschuss ist nicht gezahlt worden.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 4 InsO, § 91 ZPO sowie auf § 58, §§ 23, 29 GKG.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Antragstellerin/dem Antragsteller und, wenn die Abweisung des Antrags nach § 26 InsO erfolgt, der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 1 InsO zu. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2 - 6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Amtsgericht Münster, 24.08.2026