In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Jertz Wandmanufaktur UG
(Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 11441 CB), Geschäftszweig: Maler- und
Verputzarbeiten, c/o Daniel Jertz, Fombachstr. 24, 34513 Waldeck, eingetragener
Sitz: Geschäftsanschrift: Köpenicker Str. 22 D, 15754 Heidesee, vertreten durch
den Geschäftsführer Herrn Daniel Jertz wurde am 30.09.2019, um 05:55 Uhr wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Sebastian Laboga, Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße
24, 10785 Berlin.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 01.11.2019 unter Beachtung des
§ 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Tabelle mit den Forderungen
und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 12.11.2019 zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht
Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und
Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 176 InsO) ist Mittwoch, der 4. Dezember
2019. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein
Beteiligter eine Forderung bestreitet oder der Prüfung von nachträglich
angemeldeten Forderungen widerspricht, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist
anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang
bestritten wird. Anträge zur Beschlussfassung über die Person des
Insolvenzverwalters, ggf. den Gläubigerausschuss, die Zahlung von Unterhalt aus
der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163
InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO) sind bis
zum Prüfungsstichtag beim Insolvenzgericht einzureichen.
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das
Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem.
§ 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die
Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei
einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der
Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz
2, 03046 Cottbus einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der
angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen
diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich,
durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für
Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Amtsgericht Cottbus, den 30.09.2019
Az.: 63 IN 244/18
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