Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 38 IN 43/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Voß & Kirchberg Wohnungsbauges. mbH & Co. KG, Im Heiligen Bruch 35, 47509 Rheurdt, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Voß & Kirchberg Wohnungsbaugesellschaft mit beschränkter Haftung, Im Heiligen Bruch 35, 47509 Rheurdt, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Reinhart Voß, […], Kroatien,, Herrn Knut Voß, Bethelstraße 56, 47800 Krefeld und Herrn Reinhart Voß, Dolac 19, 51260 Crikvenica, Kroatien
ist am 10.09.2026, um 14:27 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Axel Schwentker, Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
38 IN 43/26
Amtsgericht Kleve, 10.09.2026
사건 개시
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