Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 500 IN 331/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft Dr. Dr. T. L. Dinh und ZA N. Dinh in der Form der GbR, Carl-Wilhelm-Straße 34, 47798 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafter Frau Natalja Andreevna Dinh, Stiftsplatz 11 , 40213 Düsseldorf und Herrn Dr. Dr. The Linh Dinh, Freysestraße 1 , 47802 Krefeld
ist am 24.09.2026, um 15:37 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering, Wilhelmshofallee 75, 47800 Krefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
500 IN 331/26
Amtsgericht Krefeld, 24.09.2026
사건 개시
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