Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 868/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 19651 eingetragenen Ruhr Abenteuer GmbH, Herner Str. 221-223, 44809 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Can Sefzick, Steinstraße 13, 58452 Witten und Herrn Rüdiger Schiller, Hagenstr. 25, 30161 Hannover
Geschäftszweig: Bootsverleih sowie die Durchführung von Freizeitaktivitäten und Events für Privatpersonen und gewerbliche Anbieter
ist am 18.09.2026, um 15:45 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Christoph Chrobok, Wittener Straße 2, 44789 Bochum bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
80 IN 868/26
Amtsgericht Bochum, 18.09.2026
사건 개시
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