Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 764/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter GsR 461 eingetragenen Nieswiec & Zeh Vertriebsschotten eGbR, Gabelsbergerstraße 27, 32425 Minden, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafter Herrn Eike-Ferdinand Zeh und Herrn Kamil Nieswiec,
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwälte Handschuh + Lehmann, Hermannstr. 7, 32423 Minden,
ist am 23.09.2026, um 12:03 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Prof. Dr. Volker Römermann, Ständehausstraße 10, 30159 Hannover bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 764/26
Amtsgericht Bielefeld, 23.09.2026
사건 개시
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