Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 85 IN 33/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 20860 eingetragenen Moebelbence GmbH, Weseler Str. 801, 48163 Münster, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Seyhmus Akbas, […]
sind die am 24.07.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 09.08.2026 aufgehoben worden.
85 IN 33/26
Amtsgericht Münster, 09.08.2026
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 85 IN 33/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 20860 eingetragenen Moebelbence GmbH, Weseler Str. 801, 48163 Münster, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Seyhmus Akbas, […]
ist am 24.07.2026, um 10:04 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Frank Kreuznacht, Sperlichstr. 10, 48151 Münster bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
85 IN 33/26
Amtsgericht Münster, 24.07.2026
사건 개시
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