Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 512 IN 122/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 30805 eingetragenen Magical Hair & Beauty UG (haftungsbeschränkt), Friedrich-Engels-Allee 236, 42285 Wuppertal, frühere Anschrift: Wittensteinstraße 64, 42285 Wuppertal,, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Mehtap Caglar, […]
ist am 21.10.2026, um 08:16 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt, Friedrich-Ebert-Str. 146, 42117 Wuppertal bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
512 IN 122/26
Amtsgericht Wuppertal, 21.10.2026
사건 개시
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