Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 2073/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 36532 eingetragenen LBC Bildungszentrum UG (haftungsbeschränkt), Klörenstraße 29, 46045 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Patrick Weckmüller, […]
ist am 05.11.2026, um 17:37 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Sarah Wolf, Schifferstr. 166, 47059 Duisburg bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
620 IN 2073/26
Amtsgericht Duisburg, 05.11.2026
사건 개시
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