71 IN 69/26 NOM: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der König Profilsysteme GmbH & Co. KG, Nienhagener Straße 30, 37186 Moringen (AG Göttingen, HRA 202189), vertr. d.: 1. König Profilsysteme Verwaltungs GmbH, (Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Carl Fredrik Ljungman, (Geschäftsführer), 1.2. Christian Stoffler, (Geschäftsführer),
ist gemäß § 21 Abs.2 Nr.5 InsO angeordnet worden:
Gegenstände, die im Falle der Eröffnung des Verfahrens von § 166 InsO erfasst werden oder deren Absonderung verlangt werden kann, dürfen vom Gläubiger nicht verwertet oder eingezogen werden.
Diese Gegenstände dürfen zur Fortführung des schuldnerischen Unternehmens eingesetzt werden, soweit sie hierfür von erheblicher Bedeutung sind (§ 21 Abs.2 Nr.5 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Göttingen, 01.09.2026
71 IN 69/26 NOM: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der König Profilsysteme GmbH & Co. KG, Nienhagener Straße 30, 37186 Moringen (AG Göttingen, HRA 202189), vertr. d.: 1. König Profilsysteme Verwaltungs GmbH, (Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Carl Fredrik Ljungman, (Geschäftsführer), 1.2. Christian Stoffler, (Geschäftsführer), ist am 19.08.2026 folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Markus Kohlstedt, Robert-Enke-Straße 1, 30169 Hannover, Tel.: 0551/6262870, Fax: 0551/62628710.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Göttingen, 20.08.2026
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